03.01.2019
Keine Mietminderung wegen Schimmelgefahr
Gleich zwei Mieter forderten eine Mietminderung, da aufgrund nicht mehr zeitgemäßer Bausubstanz, Schimmelgefahr bestünde. Die Frage, ob die bloße Gefahr einen Mangel darstellt, beschäftigte abschließend den Bundesgerichtshof (BHG). Wärmebrücken begünstigen SchimmelbildungDie Wohnungen aus den 1960er und 1970er Jahren entsprechen den damaligen Normen und Vorschriften. Die Mieter gaben an, dass existierende Wärmebrücken die Schimmelpilzbildung – vor […]
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