22.11.2018
Mietrückstand: Ordentliche Kündigung bleibt bestehen
Zahlt ein Mieter zwei Monate oder länger keine Miete, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Begleicht der Mieter die Rückstände jedoch innerhalb einer zweimonatigen Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund sprechen viele Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus. Räumungsklage zunächst abgewiesenDiese ordentliche Kündigung soll vermeiden, dass der Mieter seine Rückstände ausgleicht, […]
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